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   BGH, 07.10.1965 - II ZR 159/63   

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https://dejure.org/1965,7589
BGH, 07.10.1965 - II ZR 159/63 (https://dejure.org/1965,7589)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1965 - II ZR 159/63 (https://dejure.org/1965,7589)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1965 - II ZR 159/63 (https://dejure.org/1965,7589)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage gegen eine Bank wegen Auszahlung von Scheck- und Wechselbeträgen an einen nicht berechtigten Angestellten - Grobe Fahrlässigkeit des Bankangestellten - Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Eröffnung eines Kontos für den Angestellten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1965, 1075
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.07.1963 - II ZR 45/62

    Veruntreuung von Verrechnungsschecks durch AN, Sorgfaltspflichten einer Bank bei

    Auszug aus BGH, 07.10.1965 - II ZR 159/63
    Der erkennende Senat hat in seinen Urteilen vom 19. März 1959 (WM 1959, 593) und 11. Juli 1963 (WM 1963, 891) offen gelassen, wie die Rechtslage ist, wenn die beklagte Bank glaubt, sie erhalte die Schecks von einem Handelsvertreter und weiß, daß dieser für diejenige Firma tätig ist, auf die die Verrechnungsschecks zahlbar gestellt sind und der die Schecks gehören.

    Eine Bank ist aber sonst bei der Hereinnahme von Verechnungsschecks nicht verpflichtet zu prüfen, in welcher Weise der Kunde über das Konto verfügt, dem die Schecks gutgeschrieben werden (BGH WM 1963, 891).

  • BGH, 19.03.1959 - II ZR 98/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.10.1965 - II ZR 159/63
    Nach Aufhebung dieses Urteils und Zurückverweisung der Sache durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. März 1959 (WM 1959, 593) hat das Berufungsgericht wiederum die Klage abgewiesen.

    Der erkennende Senat hat in seinen Urteilen vom 19. März 1959 (WM 1959, 593) und 11. Juli 1963 (WM 1963, 891) offen gelassen, wie die Rechtslage ist, wenn die beklagte Bank glaubt, sie erhalte die Schecks von einem Handelsvertreter und weiß, daß dieser für diejenige Firma tätig ist, auf die die Verrechnungsschecks zahlbar gestellt sind und der die Schecks gehören.

  • BGH, 31.05.1965 - II ZR 89/63

    Bezahlung von Lieferantenrechnungen - Anspruch auf Schadensersatz - Korrektes

    Auszug aus BGH, 07.10.1965 - II ZR 159/63
    Von den Schalterangestellten der Rank kann wohl verlangt werden, daß sie auch im Massenverkehr des Scheckgeschäfts stutzig werden, wenn z.B. der ihnen bekannte Buchhalter Verrechnungsschecks seiner Firma zum Einzug auf sein Konto einreicht (vgl. Urteil des Senats vom 24. Mai 1965 - II ZR 89/63 -).
  • BGH, 15.04.1997 - XI ZR 105/96

    Sorgfaltspflichten der Bank bei Hereinnahme eines disparischen Schecks

    Nur bei selbständigen Handelsvertretern mag die Hereinnahme disparischer Schecks wegen einer möglicherweise bestehenden Inkassobefugnis ausnahmsweise nicht als grob fahrlässig anzusehen sein (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1963 - II ZR 45/62, WM 1963, 891, 892; BGH, Urteil vom 24. Mai 1965 - II ZR 210/62, WM 1965, 705, 706 f.; BGH, Urteil vom 7. Oktober 1965 - II ZR 159/63, WM 1965, 1075, 1076).
  • BGH, 08.07.1976 - II ZR 192/74

    Geltendmachung von Schadensersatz - Einzug eines gestohlenen Schecks -

    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 7.10.65 - II ZR 159/63, WM 1965, 1075).
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